Allgemeine Geschäftsbedingungen von X3PRO, Reiner Möller,
nachstehend „X3P” genannt.
1. Vertragsschluss
Der
Vertrag kommt mit einer Auftragsbestätigung seitens
X3P in Schriftform, oder mit der ersten
Erfüllungshandlung zustande. Der Auftraggeber bzw. Besteller muss das
18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Auftragserteilung gleichgültig
in welcher Form erkennt der Kunde die AGB von
X3P für die Dauer der gesamten
Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Formerfordernis gilt
auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Gegenbestätigungen
des Kunden unter Hinweis seiner Geschäfts- und Einkaufsbestimmungen ist
hiermit widersprochen. Der Nutzer hat X3P
unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben
schriftlich mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und
Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben. Der Nutzer hat ihm
übermittelte Passworte geheim zu halten und ist bei Verdacht des
Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet,
X3P von diesem Verdacht in Kenntnis zu
setzen.
2. Preise
Die
von X3P in Anzeigen, Abbildungen und
Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Preise und dergleichen
sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt
werden. Die vereinbarten Preise gelten immer nur für den jeweiligen
Auftrag. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise, exklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet. Alle
entstehenden Kosten während der Dienstleistungserbringung (Speisen,
Getränke, Hotelübernachtung etc.) sind vom Kunden zu übernehmen. Für
alle Leistungen, die nicht auf einen Pauschalpreis beruhen, erfolgt die
Abrechnung für die erste Stunde voll, ab der zweiten Stunde im 15
Minuten-Takt.
3. Zahlungsbedingungen
Erstreckt
sich eine Auftragsarbeit über mehr als einen Monat, kann
X3P monatlich Teilzahlungen entsprechend des
Fertigstellungsgrades einfordern. Der Kunde kann nur unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Ansprüche gegen
X3P aufrechnen. Ein gebuchtes Mietprojekt
gilt für mindestens 2 Jahre, es ist für 1 Monat im Voraus zu bezahlen,
bei vorzeitiger Kündigung vom Kunden wird der über die Restlaufzeit
anfallende Betrag fällig. Provision wird jeweils für den
vorangegangenen Monat berechnet. Ein gebuchtes Domainhosting-Paket ist
für 1 Monat im Voraus zu bezahlen. Von der Rückgabe bzw. Stornierung
sind Domains ausgeschlossen, da dies „personalisierte“ Artikel sind und
sobald vom Kunden bestellt, zur Registrierung angewiesen werden. Ein
Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ist hier ausgeschlossen. Die
Vertragslaufzeiten sind bei einer .de-Domain 1 Jahr, bei allen anderen
Tlds (TopLevelDomains, z.B. .com, .info usw.) 2 Jahre. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 1 Monat vor
Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bereits bezahlte Beträge
werden bei Vertragskündigung nicht zurückerstattet. Bei einer
Vertragskündigung hat der Provider das ausdrückliche Recht, alle vom
Kunden auf dem Server des Provider übertragenen Daten vorbehaltlos zu
löschen. Kündigungen per E-Mail werden nicht anerkannt. Die Gebühren
werden auch bei vorzeitiger Kündigung oder Providerwechsel nicht
zurückerstattet. Werden Rechnungen durch Lastschrift zurückgebucht und
auch entsprechende Mahnungen durch die Firma
X3P vom Nutzer nicht beantwortet, so wird die
Webseite des Nutzers bis zur vollen Bezahlung der offenen Forderungen
durch X3P vorübergehend abgeschaltet und auch
kein Support mehr gewährt. Mahn- (10,00 Euro), Bankgebühren und Zinsen
sind hierbei zzgl. zu zahlen. Die Kosten für nicht eingelöste Schecks
und Kontorückbuchungen sowie entstehende Kosten für eingeleitete
Mahnverfahren trägt der Kunde. Software bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von X3P.
3.1. Bezahlung per Rechnung / Vorkasse
Soweit
nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 10 Tage nach Ausstellung
ohne Abzug zahlbar. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlungen aus dem Ausland erfolgen per
Vorauskasse. Rechnungen (per pdf-Datei) / Mahnungen und sonstiger
Schriftverkehr erfolgen per E-Mail. Rechnungen per Post kosten 2,80
Euro Aufschlag. Mietprojekte, Domain- und Webhostpakete sind immer im
Voraus oder per Lastschrift zu begleichen. Sollte die Zahlungsfrist von
10 Tagen bei Vorauskasse verstrichen sein, erfolgt keine weitere
Auftragsausführung. Im Falle eines Hostingvertrages ist die
entsprechende Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren sowie
fristlos zu kündigen. Für einen eventuell entstandenen Schaden kann vom
Kunden kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Nicht durchgeführte
Leistungen während dieser Frist und dadurch entstandenen Nachteile für
den Kunden sind ausdrücklich von der Haftung seitens
X3P ausgeschlossen.
3.2. Lastschriftverfahren
Um
am Lastschriftverfahren teilzunehmen, muss der Nutzer bereits bei der
Bestellung des Accounts seine Bankverbindung mit angeben. Ohne die
Angabe der Bankverbindung erfolgt keine Ausführung des Auftrages durch
X3P. Bei erfolgreicher Angabe der
Bankverbindung und der Erteilung erfolgt die Auftragsausführung zum
Zeitpunkt des Auftragseinganges.
4. Haftungsbeschränkung
4.1. Inhalte von Internet-Seiten
Für
Schäden haftet X3P nur dann, wenn ein
X3P-Geschäftsführer oder ein
Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in
einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der
Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
X3P zurückzuführen ist. Erfolgt die
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von
X3P auf den Schaden beschränkt, der für
X3P bei Vertragsschluss vernünftigerweise
voraussehbar war und maximal in Höhe des Auftragwertes. Sollte das von
X3P erstellte Werk mit Computer-Viren
infiziert sein, so haftet X3P nur, falls die
notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.
4.2. Prüfen von Verstoss
X3P
ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden sowie den
Inhalt der Webseite bei der Erstellung durch
X3P auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen.
Bei einem erkannten Verstoss ist X3P
berechtigt, die entsprechende Internet-Seite abzuändern oder zu
sperren. X3P haftet nicht für die vom Kunden
bereitgestellten publizierten Informationen, weder für deren
Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität noch dafür dass sie
gesetzeskonform sind.
4.3. Daten
Für
Leistungen, die vom Kunden oder Dritten erbracht werden (z.B. eine
Datenbank für die Abfrage zur Verfügung stellen oder das
Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen), übernimmt
X3P keine Haftung.
X3P haftet ausschließlich für grob fahrlässig
und vorsätzlich verursachte Schäden maximal in der Höhe des
Auftragswertes. Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im
Einflussnahmebereich des Providers liegen, (Leitungsausfälle) kann
keine Garantie für eine 100%tige Erreichbarkeit des Servers übernommen
werden. Für die Datensicherung (Erstellung von lokalen Backup) der
Nutzerdaten auf dem Server des Providers ist der Nutzer verantwortlich.
Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten oder
Vermögensschäden durch den Ausfall übernimmt der Provider bzw.
X3P keine Haftung.
4.4. Auftrag an Dritte
Der
Auftraggeber übernimmt die Verantwortung über die Korrektheit der
Arbeiten mit seiner Abnahme. Weist der Auftraggeber in Ausnahmefällen
X3P zur Freigabe von Arbeitsergebnissen
Dritter an, stellt er X3P von der Haftung
frei. X3P haftet nicht für die
Arbeitsergebnisse Dritter, sofern die Einbeziehung Dritter auf
Veranlassung des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung geschah.
4.5. Folgeschäden
Es
besteht, außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, kein
Anspruch auf mittelbare Schäden sowie Folgeschäden insbesondere
entgangener Gewinn.
4.6. Nachbesserung
X3P verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenneutralen Nachbesserung seiner Wahl.
5. Datensicherheit
Der
Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 des Bundesdatenschutzgesetzes,
sowie §4 des Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass
X3P seine Anschrift in maschinenlesbarer Form
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich X3P Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist X3P
berechtigt, die Daten des Vertragspartners offenzulegen, wenn dies zur
Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen und zur
Sicherstellung des laufenden Betriebs erforderlich ist.
6. Abnahme
Der
Kunde hat sich bei Erhalt bzw. Bereitstellung der Präsentation davon zu
überzeugen, dass die von X3P gefertigten
Seiten wie im Vertrag vereinbart funktionieren. Mit der Genehmigung
übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und
Bild. Ab der Genehmigung übernimmt X3P noch 6
Monate lang die Gewährleistung für die Funktionalität. Die
Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich oder nach Ablauf von 10
Arbeitstagen ohne Zutun des Kunden, sofern der Kunde ausreichend
Gelegenheit zur Prüfung der Arbeitsergebnisse gehabt hat. Sofern der
Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist weiterhin die
Abnahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt hat,
nicht abnehmen zu wollen, hat X3P das Recht
vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
fordern.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Vorschriften
Der
Kunde verpflichtet sich, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und
behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder
künftig für die Nutzung der von X3P
erbrachten Leistung erforderlich sein sollten, über die erstellte
Software keine Daten zu publizieren, deren Inhalte pornografisches,
rassistisches, gesetzwidriges (bzgl. den Gesetzen Bundesrepublik
Deutschland und den USA), öffentlichen Anstoß erregendes oder die
Rechte Dritter verletztendes Material enthält,
X3P erkennbare Mängel oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen
oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
Aufwendungen, die X3P durch die Untersuchung
eines Störungsfalles entstanden sind, zu bezahlen, wenn die Ursache im
Verantwortungsbereich des Kunden lag.
7.2. Daten
Der
Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und
vollständig sind. Er verpflichtet sich, X3P
jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu
unterrichten und auf entsprechende Anfrage von
X3P binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle
Richtigkeit erneut zu bestätigen. Der Kunde verpflichtet sich, die
Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördliche Auflagen
sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung
der von X3P erbrachten Leistung erforderlich
sein sollten, über die erstellte Software keine Daten zu publizieren,
deren Inhalte pornografisches, rassistisches, gesetzwidriges (bzgl. den
Gesetzen Bundesrepublik Deutschland und den USA), öffentlichen Anstoß
erregendes oder die Rechte Dritter verletztendes Material enthält,
X3P erkennbare Mängel oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen
oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
Aufwendungen, die X3P durch die Untersuchung
eines Störungsfalles entstanden sind, zu bezahlen, wenn die Ursache im
Verantwortungsbereich des Kunden lag.
8. Rücktritt
Tritt
der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von
X3P zu verantworten sind, vom Vertrag zurück,
so gilt ein Schadensersatz in Höhe des von
X3P nachweisbar entstandenen Aufwands,
mindestens aber 20% des Auftragsvolumens. X3P
ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn in den
Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche, die Bezahlung
unserer Leistungen gefährdende Verschlechterung eintritt und der Kunde
nicht binnen Wochenfrist ab Aufforderung entweder Zug-um-Zug oder
Sicherheitsleistung anbietet. Hat der Kunde den Rücktritt verschuldet,
ist er ohne, dass es dafür eines weiteren Verschuldens bedürfe, zum
Ersatz des gesamten bei uns entstandenen Schadens verpflichtet.
9. Fristen
X3P
ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine
Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht
zuvor schriftlich vereinbart wurde. Auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen hat X3P eine Verzögerung der
Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die X3P die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Wenn vom Kunde zu
beschaffende Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt
werden, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
X3P
überträgt mit der Übergabe der Software, wenn nicht anders geregelt ein
nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Kunden. Das Urheberrecht
bei der Erstellung bleibt bei X3P. Ohne
Zustimmung von X3P dürfen seine Arbeiten
einschließlich der Urheberbezeichung weder im Original noch bei der
Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch in Teilen ist
unzulässig. Gleiches gilt für kostenneutrale Arbeitsproben. Die
Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung seitens
X3P.
11. Domainregistrierung
Der
Provider übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von
Domain-Adressen, dies gilt im Besonderen für bestehende
Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem
Domain-Namen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird
grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt. Bei Mietprojekten die
promotet werden kann X3P die Domain auch auf
X3P beantragen. X3P
tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf, sollte
ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain
freizugeben, ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten. Von
Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen
Verwendung eines Domainnamens stellt der Nutzer die Firma
X3P frei.
Für
die Einhaltung dieser Rechte, die nicht durch die DENIC geregelt
werden, ist allein der Nutzer verantwortlich.
X3P übernimmt keine Haftung für Schäden und
Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer
Internet-Domain.
12. Internet-Präsenz
12.1. Kennzeichnung
Die
eingestellten Inhalte werden als eigene Inhalte unter Angabe des
vollständigen Namens und der Anschrift des Auftragsgebers
gekennzeichnet. Der Kunde stellt X3P von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflicht beruhen, auch wenn die Inhalte durch
X3P ins Internet gestellt wurden. Der Kunde
garantiert, dass die von ihm beantragten Domains oder zur Verfügung
gestellten Animation-, Bild-, Video-, Text- sowie Videomaterialien
keine Rechte Dritter verletzen.
12.2. Prüfen von Inhalten
X3P
ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden sowie den
Inhalt der Webseite bei der Erstellung durch
X3P auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen.
Bei einem erkannten Verstoss ist X3P
berechtigt, die entsprechende Internet-Seite abzuändern oder zu sperren.
13. Nutzungsvorschriften
13.1. Inhalt
Pornographische,
sittenwidrige oder rechtsradikale politische Seiten sowie die
Darstellung von Gewalt sind nicht gestattet und werden auf unseren
Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen,
erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.
13.2. Verantwortung
Der
Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote
verantwortlich und er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder
gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt
sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen. Sollten dem Provider Verstöße hiergegen bekannt
werden, behält sich der Provider das Recht vor, das betreffende Angebot
zu sperren.
13.3. Überlast
Der
Nutzer ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass
eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine
hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel
Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.
X3P ist berechtigt, Seiten, die den obigen
Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder
durch Dritte auszuschließen. X3P wird den
Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
14. Sonstiges
Jegliche
Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise Aufhebung eines Vertrages
bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformverhältnisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
X3P ist berechtigt, Kundenprojekte als
Referenz online oder beim persönlichen Verkauf zu präsentieren.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Ist der Auftraggeber kein
Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung. Für die von
X3P auf der Grundlage dieser AGB
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüchen gleich
welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
16. Nichtigkeitsklausel
Sollten
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
17. Schlussbestimmungen
Die
AGB gelten für alle Verträge mit dem Tag der Veröffentlichung. Die
Zahlungsbedingungen gelten für alle Kunden, welche entsprechende
kostenpflichtige Dienstleistungen von X3P in
Anspruch genommen haben. Diese AGB`s von X3P
treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherige
Fassung der AGB vollständig.
X3PRO,
Achter de Höf 4a
DE - 23701, Fassensdorf -
Geschäftsinhaber: Reiner Möller - St.-Nr.:
999 - Gerichtsstand:
Amtsgericht Eutin.
X3PRO Juni 2009.
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