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X3PRO
eCommerce Solutons Service

Inhaber, Reiner Möller
Achter de Höf 4a
DE - 23701 Fassensdorf
Schleswig-Holstein, Germany

Allgemeine Geschäftsbedingungen von X3PRO, Reiner Möller,
nachstehend „X3P” genannt.

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit einer Auftragsbestätigung seitens X3P in Schriftform, oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Der Auftraggeber bzw. Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Auftragserteilung gleichgültig in welcher Form erkennt der Kunde die AGB von X3P für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Formerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis seiner Geschäfts- und Einkaufsbestimmungen ist hiermit widersprochen. Der Nutzer hat X3P unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben schriftlich mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben. Der Nutzer hat ihm übermittelte Passworte geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet, X3P von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen.

2. Preise

Die von X3P in Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Preise und dergleichen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Die vereinbarten Preise gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet. Alle entstehenden Kosten während der Dienstleistungserbringung (Speisen, Getränke, Hotelübernachtung etc.) sind vom Kunden zu übernehmen. Für alle Leistungen, die nicht auf einen Pauschalpreis beruhen, erfolgt die Abrechnung für die erste Stunde voll, ab der zweiten Stunde im 15 Minuten-Takt.

3. Zahlungsbedingungen

Erstreckt sich eine Auftragsarbeit über mehr als einen Monat, kann X3P monatlich Teilzahlungen entsprechend des Fertigstellungsgrades einfordern. Der Kunde kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche gegen X3P aufrechnen. Ein gebuchtes Mietprojekt gilt für mindestens 2 Jahre, es ist für 1 Monat im Voraus zu bezahlen, bei vorzeitiger Kündigung vom Kunden wird der über die Restlaufzeit anfallende Betrag fällig. Provision wird jeweils für den vorangegangenen Monat berechnet. Ein gebuchtes Domainhosting-Paket ist für 1 Monat im Voraus zu bezahlen. Von der Rückgabe bzw. Stornierung sind Domains ausgeschlossen, da dies „personalisierte“ Artikel sind und sobald vom Kunden bestellt, zur Registrierung angewiesen werden. Ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ist hier ausgeschlossen. Die Vertragslaufzeiten sind bei einer .de-Domain 1 Jahr, bei allen anderen Tlds (TopLevelDomains, z.B. .com, .info usw.) 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bereits bezahlte Beträge werden bei Vertragskündigung nicht zurückerstattet. Bei einer Vertragskündigung hat der Provider das ausdrückliche Recht, alle vom Kunden auf dem Server des Provider übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen. Kündigungen per E-Mail werden nicht anerkannt. Die Gebühren werden auch bei vorzeitiger Kündigung oder Providerwechsel nicht zurückerstattet. Werden Rechnungen durch Lastschrift zurückgebucht und auch entsprechende Mahnungen durch die Firma X3P vom Nutzer nicht beantwortet, so wird die Webseite des Nutzers bis zur vollen Bezahlung der offenen Forderungen durch X3P vorübergehend abgeschaltet und auch kein Support mehr gewährt. Mahn- (10,00 Euro), Bankgebühren und Zinsen sind hierbei zzgl. zu zahlen. Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und Kontorückbuchungen sowie entstehende Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der Kunde. Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von X3P.

 

3.1. Bezahlung per Rechnung / Vorkasse

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 10 Tage nach Ausstellung ohne Abzug zahlbar. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlungen aus dem Ausland erfolgen per Vorauskasse. Rechnungen (per pdf-Datei) / Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr erfolgen per E-Mail. Rechnungen per Post kosten 2,80 Euro Aufschlag. Mietprojekte, Domain- und Webhostpakete sind immer im Voraus oder per Lastschrift zu begleichen. Sollte die Zahlungsfrist von 10 Tagen bei Vorauskasse verstrichen sein, erfolgt keine weitere Auftragsausführung. Im Falle eines Hostingvertrages ist die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren sowie fristlos zu kündigen. Für einen eventuell entstandenen Schaden kann vom Kunden kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Nicht durchgeführte Leistungen während dieser Frist und dadurch entstandenen Nachteile für den Kunden sind ausdrücklich von der Haftung seitens X3P ausgeschlossen.

 

 

3.2. Lastschriftverfahren

Um am Lastschriftverfahren teilzunehmen, muss der Nutzer bereits bei der Bestellung des Accounts seine Bankverbindung mit angeben. Ohne die Angabe der Bankverbindung erfolgt keine Ausführung des Auftrages durch X3P. Bei erfolgreicher Angabe der Bankverbindung und der Erteilung erfolgt die Auftragsausführung zum Zeitpunkt des Auftragseinganges.

4. Haftungsbeschränkung

4.1. Inhalte von Internet-Seiten

Für Schäden haftet X3P nur dann, wenn ein X3P-Geschäftsführer oder ein Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von X3P zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von X3P auf den Schaden beschränkt, der für X3P bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war und maximal in Höhe des Auftragwertes. Sollte das von X3P erstellte Werk mit Computer-Viren infiziert sein, so haftet X3P nur, falls die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.

 

4.2. Prüfen von Verstoss

X3P ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden sowie den Inhalt der Webseite bei der Erstellung durch X3P auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoss ist X3P berechtigt, die entsprechende Internet-Seite abzuändern oder zu sperren. X3P haftet nicht für die vom Kunden bereitgestellten publizierten Informationen, weder für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität noch dafür dass sie gesetzeskonform sind.

 

4.3. Daten

Für Leistungen, die vom Kunden oder Dritten erbracht werden (z.B. eine Datenbank für die Abfrage zur Verfügung stellen oder das Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen), übernimmt X3P keine Haftung. X3P haftet ausschließlich für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden maximal in der Höhe des Auftragswertes. Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im Einflussnahmebereich des Providers liegen, (Leitungsausfälle) kann keine Garantie für eine 100%tige Erreichbarkeit des Servers übernommen werden. Für die Datensicherung (Erstellung von lokalen Backup) der Nutzerdaten auf dem Server des Providers ist der Nutzer verantwortlich. Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten oder Vermögensschäden durch den Ausfall übernimmt der Provider bzw. X3P keine Haftung.

 

4.4. Auftrag an Dritte

Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung über die Korrektheit der Arbeiten mit seiner Abnahme. Weist der Auftraggeber in Ausnahmefällen X3P zur Freigabe von Arbeitsergebnissen Dritter an, stellt er X3P von der Haftung frei. X3P haftet nicht für die Arbeitsergebnisse Dritter, sofern die Einbeziehung Dritter auf Veranlassung des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung geschah.

 

4.5. Folgeschäden

Es besteht, außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf mittelbare Schäden sowie Folgeschäden insbesondere entgangener Gewinn.

 

4.6. Nachbesserung

X3P verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenneutralen Nachbesserung seiner Wahl.

5. Datensicherheit

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 des Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass X3P seine Anschrift in maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich X3P Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist X3P berechtigt, die Daten des Vertragspartners offenzulegen, wenn dies zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs erforderlich ist.

6. Abnahme

Der Kunde hat sich bei Erhalt bzw. Bereitstellung der Präsentation davon zu überzeugen, dass die von X3P gefertigten Seiten wie im Vertrag vereinbart funktionieren. Mit der Genehmigung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Ab der Genehmigung übernimmt X3P noch 6 Monate lang die Gewährleistung für die Funktionalität. Die Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich oder nach Ablauf von 10 Arbeitstagen ohne Zutun des Kunden, sofern der Kunde ausreichend Gelegenheit zur Prüfung der Arbeitsergebnisse gehabt hat. Sofern der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist weiterhin die Abnahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt hat, nicht abnehmen zu wollen, hat X3P das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der von X3P erbrachten Leistung erforderlich sein sollten, über die erstellte Software keine Daten zu publizieren, deren Inhalte pornografisches, rassistisches, gesetzwidriges (bzgl. den Gesetzen Bundesrepublik Deutschland und den USA), öffentlichen Anstoß erregendes oder die Rechte Dritter verletztendes Material enthält, X3P erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Aufwendungen, die X3P durch die Untersuchung eines Störungsfalles entstanden sind, zu bezahlen, wenn die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden lag.

 

7.2. Daten

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, X3P jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von X3P binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der von X3P erbrachten Leistung erforderlich sein sollten, über die erstellte Software keine Daten zu publizieren, deren Inhalte pornografisches, rassistisches, gesetzwidriges (bzgl. den Gesetzen Bundesrepublik Deutschland und den USA), öffentlichen Anstoß erregendes oder die Rechte Dritter verletztendes Material enthält, X3P erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Aufwendungen, die X3P durch die Untersuchung eines Störungsfalles entstanden sind, zu bezahlen, wenn die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden lag.

8. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von X3P zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadensersatz in Höhe des von X3P nachweisbar entstandenen Aufwands, mindestens aber 20% des Auftragsvolumens. X3P ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche, die Bezahlung unserer Leistungen gefährdende Verschlechterung eintritt und der Kunde nicht binnen Wochenfrist ab Aufforderung entweder Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung anbietet. Hat der Kunde den Rücktritt verschuldet, ist er ohne, dass es dafür eines weiteren Verschuldens bedürfe, zum Ersatz des gesamten bei uns entstandenen Schadens verpflichtet.

9. Fristen

X3P ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart wurde. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat X3P eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die X3P die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Wenn vom Kunde zu beschaffende Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

X3P überträgt mit der Übergabe der Software, wenn nicht anders geregelt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Kunden. Das Urheberrecht bei der Erstellung bleibt bei X3P. Ohne Zustimmung von X3P dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch in Teilen ist unzulässig. Gleiches gilt für kostenneutrale Arbeitsproben. Die Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung seitens X3P.

11. Domainregistrierung

Der Provider übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-Adressen, dies gilt im Besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domain-Namen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt. Bei Mietprojekten die promotet werden kann X3P die Domain auch auf X3P beantragen. X3P tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf, sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben, ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten. Von Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domainnamens stellt der Nutzer die Firma X3P frei.

Für die Einhaltung dieser Rechte, die nicht durch die DENIC geregelt werden, ist allein der Nutzer verantwortlich. X3P übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.

12. Internet-Präsenz

12.1. Kennzeichnung

Die eingestellten Inhalte werden als eigene Inhalte unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Auftragsgebers gekennzeichnet. Der Kunde stellt X3P von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen, auch wenn die Inhalte durch X3P ins Internet gestellt wurden. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragten Domains oder zur Verfügung gestellten Animation-, Bild-, Video-, Text- sowie Videomaterialien keine Rechte Dritter verletzen.

 

12.2. Prüfen von Inhalten

X3P ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden sowie den Inhalt der Webseite bei der Erstellung durch X3P auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoss ist X3P berechtigt, die entsprechende Internet-Seite abzuändern oder zu sperren.

13. Nutzungsvorschriften

13.1. Inhalt

Pornographische, sittenwidrige oder rechtsradikale politische Seiten sowie die Darstellung von Gewalt sind nicht gestattet und werden auf unseren Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen, erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.

 

13.2. Verantwortung

Der Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote verantwortlich und er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten dem Provider Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sich der Provider das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.

 

13.3. Überlast

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. X3P ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. X3P wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

14. Sonstiges

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise Aufhebung eines Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformverhältnisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. X3P ist berechtigt, Kundenprojekte als Referenz online oder beim persönlichen Verkauf zu präsentieren.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Ist der Auftraggeber kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung. Für die von X3P auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüchen gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Nichtigkeitsklausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

17. Schlussbestimmungen

Die AGB gelten für alle Verträge mit dem Tag der Veröffentlichung. Die Zahlungsbedingungen gelten für alle Kunden, welche entsprechende kostenpflichtige Dienstleistungen von X3P in Anspruch genommen haben. Diese AGB`s von X3P treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherige Fassung der AGB vollständig.

 

X3PRO, Achter de Höf 4a DE - 23701, Fassensdorf - Geschäftsinhaber: Reiner Möller - St.-Nr.: 999 - Gerichtsstand: Amtsgericht Eutin.

X3PRO Juni 2009.

 

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